Rückzahlung
Der § 14 des Verbraucherkreditgesetzes ermöglicht es Kreditnehmern einen Kredit vorzeitig vollständig an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Der Kredit kann so jederzeit zum Kreditnehmer zurückgezahlt werden, statt die volle Kreditlaufzeit komplett auszuschöpfen. Von Vorteil ist dies, wenn man teure langfristige Kredite auflösen möchte, da man in der Zwischenzeit zu Geld gekommen ist.
Bei einer Rückzahlung müssen auch die Zinsen vom Kreditnehmer gezahlt werden. Meist kommen noch die so genannten "sonstigen Kreditkosten" hinzu, wie Bearbeitungsgebühren vom Kreditgeber. Bei den Zinsen ist dabei zu beachten, dass die Zinsen für die Kreditlaufzeit anteilsmäßig berechnet werden. Der Kreditnehmer kann bei der Rückzahlung auch auf die Zinsen der ersten neun Monate bestehen, obwohl die Kreditsumme bereits in den ersten Monaten zurückgezahlt wurde.