Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung dient zu Absicherung von Krediten von Krediten. Die Vereinbarung einer Restschuldversicherung wird beim Abschluss des eines Kreditvertrages abgeschlossen. Die Restschuldversicherung bietet den Kreditnehmer einen großen Schutz. Wird der Kreditnehmer zum Beispiel arbeitslos oder gar berufsunfähig tritt die Restschuldversicherung in Kraft. Aber auch, wenn der Kreditnehmer stirbt müssen die Verwandten dank der Restschuldversicherung nicht für die Schulden aufkommen.
Man kann also festhalten, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls die Restschuld des Kredites automatisch vollständig durch die Versicherungssumme getilgt wird. Besonders bei hohen Krediten, wie auch bei Baufinanzierungen ist der Abschluss einer Restschuldversicherung Pflicht. Zusätzlich wird meist zusätzlich zur Restschuldversicherung eine Kranken- oder Unfallversicherung angeboten.