Legitimationsprüfung
Zu einer Legitimationspflicht sind alle Banken in Deutschland gesetzlich verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich durch § 154 der Abgabenordnung. Bei einer Legitmationsprüfung wird die Identität des Kunden bei einer Kontoeröffnung, Kreditgewährung aber auch bei Wertpapierdepots überprüft. Bei der Legitimationsprüfung überprüft die Bank die den Namen und die Anschrift des Kunden, hierbei muss der Kunde seinen Ausweis oder Reisepass vorlegen.
Ein Konto kann heutzutage auch online beantragt werden, in einem solchen Fall erfolgt die Legitimationsprüfung durch das PostIdent Verfahren der Deutschen Post. Bei juristischen Personen muss ein entsprechender Registerauszug der Bank vorgelegt werden, um die Legitimationsprüfung durchzuführen. Ein solcher Registerauszug ist zum Beispiel der Handesregisterauszug.