Kreditbürgschaft

Die Kreditbürgschaft ist ein ein Vertrag, durch den der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen, sofern der Gläubiger die Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommt. Eine Kreditbürgschaft wird von den den Kreditnehmern meist verlangt, wenn die Kreditsumme sehr hoch ist und der Kreditnehmer keine eigenen Sicherheiten (wie Wertpapiere oder Grundstücke) vorweisen kann.

Durch den Abschluss einer Kreditbürgschaft sichert sich also der Kreditgeber durch einen Bürgen ab. Kann der Kreditnehmer den Kredit nun nicht mehr zurückzahlen, so muss der Bürge gemäß der Kreditbürgschaft für die Verbindlichkeit einstehen.

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