Haushaltspauschale

Vor Abschluss eines Kreditvertrags überprüft der Kreditgeber, ob der Kreditnehmer nach Abzug aller Belastungen noch genügend Geld zum Lebensunterhalt übrig hat. Für die Bestreitung des monatlichen Lebensunterhalt gibt es Regelmindestsätze, die so genannte Haushaltspauschale.

Die Grundlage bei der finanziellen und sachlichen Bonitätsprüfung des Kreditnehmers ist das frei verfügbare Monatseinkommen des Kreditnehmers sowie alle sonstigen Einnahmen. Die gesamten Einnahmen werden mit allen Ausgaben, die der Kreditnehmer jeden Monat hat gegenübergestellt. Zu diesen Ausgaben zählen zum Beispiel Miete und sonstige Kreditzahlungen. Zusätzlich zu den Ausgaben wird die Haushaltspauschale hinzugerechnet, die ermittelt wird durch die Anzahl der Personen die im Haushalt wohnen. Die Haushaltspausche steht für alle Aufwendungen, die der Kreditnehmer für Lebensmittel, Versicherungen etc. zahlen muss.

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